Hier mal ein rekonstruierter „quick & dirty“ Definitionsversuch, als ich letztens zum gefühlt 100-sten Mal nach der Ausrichtung meines Studiums gefragt wurde.
Der Informationswissenschaftler macht Wissen erfahr-, nutz- und erweiterbar. Zu diesem Wissen zählen Dossiers in einem Archiv genauso wie Akten in einer Verwaltung, Medien in einer Bibliothek oder Datenbestände in einem Unternehmen.
Durch nachvollziehbare Strukturierung, anwendergerechte Aufbereitung und kontextgetriebene Anreicherung des vorhandenen Wissens werden dessen Auffindbarkeit, Abruf, Anwendung, Ausbau und Ablage sichergestellt.
Kritik erwünscht. ;)